Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Schrader GmbH & Co.KG

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Schrader GmbH & Co KG, Braunschweig, (im Folgenden „SCHRADER“ genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „AG“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Diese AGBs werden automatisch Bestandteil bei allen zwischen SCHRADER und ihren AGn geschlossenen Vertragsverhältnissen.

Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn SCHRADER a priori und explizit einer abweichenden Regelung zugestimmt hat. Abweichungen können ausschließlich mit den beiden Geschäftsführern von SCHRADER, i.e. Jens Schrader sowie Jörg Thomas Schrader, verhandelt werden; Angestellte und sonstige Vertreter seitens SCHRADER sind nicht verhandlungsberechtigt.

Selbstverständlich uneingeschränkt verbleiben ausdrücklich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das HGB und das BGB, auf Basis des GG, denen SCHRADER als eingetragene Firma deutschen Rechts [siehe HRA6676] systemimmanent unterworfen ist. Alle hier im Weiteren aufgeführten Paragraphen sind diesem Geiste verpflichtet.

§2 Angebote und Anfragen

Angebote seitens SCHRADER sind grundsätzlich frei bleibend und unverbindlich. Eine Bindung im juristischen Sinne existiert für SCHRADER nicht. Auch Angebote im Namen aller Mitarbeiter von SCHRADER sind grundsätzlich frei bleibend.

Anfragen seitens des AG können nur dann bearbeitet werden, wenn diese in einer expliziten, schriftlichen Form vorliegen. Telefonische Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Anfragen können per eMail an info@schrader-co.de oder per Fax an +49-531-53082 gestellt werden ‒ SCHRADER antwortet zeitnah auf dem selben Kommunikationsweg.

Damit eine Anfrage möglichst schnell bearbeitet werden kann, sind vom AG in der Anfrage folgende Angaben erforderlich:

  1. Ort der Leistungserbringung
  2. Datum, Start- und antizipierter Endzeitpunkt der Leistungserbringung vor Ort
  3. Getreideart
  4. Tonnage
  5. Ansprechpartner vor Ort inklusive Mobilfunknummer
  6. Auftrags- und/oder Bemusterungsbedingungen

Auf diesen Daten basiert die Kalkulation seitens SCHRADER bezüglich des angefragten Auftrags.

Eine Antwort seitens SCHRADER auf eine solche Anfrage kann zustimmend ausfallen, so daß Schrader dem AG einen Dienstleistungsvertrag anbietet, den der AG wiederum seinerseits frei annehmen oder ablehnen kann. Eine ausbleibende Rückmeldung seitens des potenziellen AG von über 6 Stunden wird als Ablehnung interpretiert. Bestätigt der AG hingegen das Angebot gegenüber SCHRADER, kommt ein Vertrag zustande. Die Bestellung des AG ist ein bindendes Angebot, vertragliche Inhalte können nicht mehr verändert werden.

Eine Antwort seitens SCHRADER kann auch abschlägig ausfallen, so daß kein Angebot für ein Vertragsabschluss abgegeben wird; die Anfrage gilt dann als nicht angenommen und ist für SCHRADER fortan rechtsfolgenfrei.

Soweit nicht abweichend vereinbart, ist SCHRADER berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und abschnittsweise Teilrechnungen für bereits erbrachte Auftragsleistungen bzw. in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt zu stellen. Aufrechnungsrechte stehen dem AG nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unstrittig oder durch einen der Inhaber von SCHRADER schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AG nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Auftragsverhältnis beruht.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich SCHRADER die eigentums‐ und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch SCHRADER Dritten zugänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SCHRADER.

§3 Vertragsabschluß

Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung von SCHRADER und ihres oder ihrer Auftraggeber(s) zustande. Auftragsinhalte, die zu diesem Zeitpunkt bekannt sind, können nicht mehr verändert werden. Ein Änderungswunsch seitens des AG führt zu einer neuen Anfrage, siehe § 2, Angebote und Anfragen.

Nebenabsprachen existieren grundsätzlich nicht; sie sind ggf. expliziter Vertragsbestandteil.

§4 Vertragliche Pflichten und Leistungen beider Parteien

Durch einen geschlossenen Vertrag erhält der AG das Recht zur Einforderung einer Leistungserbringung durch SCHRADER bezüglich folgender möglicher und einzeln abzuschließenden, vertraglich geschuldeten Leistungen:

  • Lade- und/oder Löschkontrolle(n)
  • Probenahme(n)
  • Zollamtliche Abfertigung(en)
  • Inspektion(en).

Der AG ist SCHRADER gegenüber zu wahrheitsgemäßen Angaben bezüglich des Auftrages verpflichtet. Diese Wahrhaftigkeit schließt auch die auftragsnotwendige Vollständigkeit mit ein, s. ggf. § 2 Angebote und Anfragen. Bei grober Abweichung behält sich SCHRADER ausdrücklich den Abbruch des laufenden Auftrages sowie eine Nachkalkulation in Form einer Zusatzrechnung vor. Direkte und indirekte Folgekosten, die sich auf unwahre oder unvollständige Angaben des AG zurückführen lassen, übernimmt, dem Verursacherprinzip folgend, der AG. Dies kann zu auf der Rechnung ausgewiesenen Regiezeiten führen, die zum auftragsvereinbarten Stundensatz in Viertel-Stunden-Schritten abgerechnet werden.

Änderungen an einem geschlossenen Vertrag können einseitig weder durch den AG, noch durch SCHRADER vorgenommen werden. Diese bedürfen mindestens der erneuten Schriftform, oder der AG storniert den erteilten Auftrag (in diesem Fall kostenfrei) und beauftragt einen neuen Auftrag.
Der AG kann den Auftrag bis 12 Stunden vor Auftragsbeginn schriftlich stornieren. Eine derartige Stornierung ist für den AG kostenfrei. Für den dazwischen liegenden Zeitraum wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswertes fällig, mindestens jedoch 150 EUR.

Der AG verpflichtet sich weiterhin, unstrittig erbrachte Leistung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zzgl. ges. MwSt. zu begleichen. Bei strittigen Leistungen ist der unstrittige Anteil binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sowie diesen schriftlich binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum gegenüber SCHRADER anzuzeigen, danach gilt die Forderung aus der erbrachten Leistung als unstrittig. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Falle der Strittigkeit, gemeinsam einen Schieds- oder Ombudsmann (zunächst als neutraler Mediator, nötigenfalls aber auch als finaler Entscheider) zu bestimmen.

Begleicht der AG den unstrittigen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, gerät der AG automatisch in Verzug. Für den Fall, daß eine Forderung nach 30 Kalendertagen weiterhin unbeglichen verbleibt, behält sich SCHRADER ausdrücklich die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ohne weitere schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anzeigen gegenüber dem AG vor.

Während der Leistungserbringung kann es erforderlich werden, daß SCHRADER Aufnahmen in Wort, Schrift, Bild und/oder Ton anfertigt. Die Erstellung solcher Aufnahmen ist durch den AG zu unterstützen, die Rechte an diesen Aufnahmen liegen ausnahmslos und vollständig bei SCHRADER. Der AG kann zeitnah zum Auftrag Kopien verlangen, zu deren zeitnaher Auslieferung sich SCHRADER verpflichtet. Da diese Aufnahmen der (auftragsgemäßen) Rechtsgutsicherung dienen, können Ihre Anfertigung seitens des AG nicht eingeschränkt oder gar untersagt werden.

SCHRADER verpflichtet sich, seine Aufgaben gemäß geltendem Recht, insbesondere der EiDG, den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (ab glt. Fass. 1.8.1995) et al., im Sinne des AG durchzuführen. Erfüllungsgehilfen der SCHRADER sind dieser Verpflichtung ebenso und selbst unterworfen. Der AG kann SCHRADER anderweitig beauftragen, was dann Bestandteil des schriftlichen Auftrags werden muß. Darüber hinaus bringt Schrader seine Probeentnahmegeräte, Probeverwahrbehältnisse sowie Plomben selbst mit zum Auftragsort und ist somit für die Wartung und Einsatzbereitschaft seiner Arbeitsmittel selbst voll verantwortlich.

§5 Rücktritt

SCHRADER ist unter folgenden Umständen zu einem folgenlosen Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag berechtigt:

  • Wenn SCHRADER absehbar für einen erheblichen Zeitraum zur Erfüllung der Leistung nicht in der Lage ist, bspw. aus gesundheitlichen Gründen.
  • Wenn sich für SCHRADER aus den Angaben des AG oder von ihm beauftragter Dritter wesentliche Änderungen am Vertragsgegenstand ergeben, denen SCHRADER nicht zustimmt.
  • Wenn sich für SCHRADER aus einem nicht vertragsgetreuem Verhalten des AG bei der Abwicklung des Projektauftrags wesentliche Hindernisse für die Vertragserfüllung oder wesentliche Änderungen am Vertragsgegenstand ergeben.
  • Wenn der AG seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht hinreichend nachkommt.
  • Wenn Irrtümer auftreten, die sich aus Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern des Internetauftritts seitens SCHRADER oder aber im zwischen AG und SCHRADER geschlossenen Vertrag ergeben.
  • Wenn sich für SCHRADER Situationen ergeben, die bspw. zur Firmenauflösung oder (temporären) Firmenstilllegung von SCHRADER führen.

§6 Kündigung

Beide Seiten haben das Recht, ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen. Diese ordentliche Kündigung erfolgt schriftlich höchstens 12 Stunden vor Vertragsbeginn.

Diese ordentliche Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien grundsätzlich folgenlos, insbesondere im Hinblick auf eventuelle Ersatzforderungen (auch Ersatzforderungen bezüglich der Arbeitsleistung selbst) oder finanzieller Rückerstattungen seitens des AG.

§7 Rechnungsstellung

Ausschlaggebend für die Rechnungsstellung sind die von SCHRADER vor Ort ermittelten Anwesenheiten, Waren, Mengen, Qualitäten und Zeiträume. Der Rechnungsbetrag ist auf das Konto Nr.: 0639500 der Deutsche Bank Privat-und Geschäftskunden AG, IBAN 33 2707 0024 0063 9500 00, anzuweisen.

§8 Gewährleistung und Verjährung

SCHRADER leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen. SCHRADER haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet SCHRADER für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Als vertragstypisch gelten jeweils max. 10% des jeweiligen Auftragsvolumens als vereinbart. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Des Weiteren werden einzelne Verstöße als ein einziger gewertet, auch dann, wenn die Verstöße in mehreren Jahren begangen wurden, sofern sie dem gleichen Auftrag entsprangen. SCHRADER haftet insofern insbesondere nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 24 Monaten. Die Beschränkungen und Begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach zwingenden sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch die Organe und Erfüllungsgehilfen von SCHRADER und gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§9 Geheimhaltung

Der AG und SCHRADER sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen bezüglich der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist SCHRADER berechtigt, die Informationen zu erheben, zu speichern und verarbeiten, sowie an Dritte weiterzugeben. Der AG und SCHRADER verpflichten sich wechselseitig, die Abwerbung von Mitarbeitern bzw. Versuche zur Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei zu unterlassen.

§10 Schlussbestimmungen – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

§11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Braunschweig.