Allgemeine Preisliste

der Firma Schrader GmbH & Co.KG

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgend genannten Preise gelten für sämtliche zwischen Schrader, Braunschweig, (im Folgenden „SCHRADER“ genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „AG“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Abweichungen von dieser allgemeinen Preisliste sind nur dann wirksam, wenn SCHRADER und der AG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, siehe AGBs, explizit einer abweichenden Preisgestaltung zugestimmt haben.

§2 Fahrtkosten

Aufträge der Firma SCHRADER werden üblicherweise im Einzugsgebiet H-WOB-BS-SZ erteilt. Für diese Region gilt grundsätzlich, soweit nicht anders vereinbart, folgende Formel zur Fahrtkostenberechnung:

Gefahrene Kilometer des Hin- und Rückweges werden mit 0,73 EUR multipliziert.

Für weiter entfernt gelegene Einsatzorte ist ein erhöhter Multiplikator zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, tritt als Stellvertreterregelung automatisch ein Multiplikator von mindestens 1,00 EUR pro gefahrendem Kilometer in Kraft. Es gelten die von SCHRADER tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Die seitens SCHRADER geleistete Fahrzeit wird auf der Rechnung inklusive des abgerechneten Multiplikators ausgewiesen.

§3 Reguläre Arbeitszeit, Spät- und Wochenendzuschlag

Die regulärer Arbeitszeit beträgt maximal 10 Stunden pro Tag. Nur für diesen Zeitraum gilt ein a priori vereinbarter Stundensatz. Dieser 10-Stunden-Zeitraum kann von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr seitens des AG angefordert, und seitens SCHRADER in diesem geleistet werden.

Erweitert sich die Einsatzzeit der Firma SCHRADER über diese zeitlichen Grenzen hinaus, verbleibt aber weiterhin im Zeitraum von Montag 06:00 bis Freitag 18:00, so fällt eine Spätzulage von 25% des vereinbarten Stundensatzes an. Überschreitet die Einsatzzeit auch diese Grenzen, so daß die Arbeitszeit von SCHRADER in den Zeitraum von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr fällt, fällt ein Wochenendarbeitszuschlag von 55% des vereinbarten Stundensatzes an.

Die seitens SCHRADER geleistete Arbeitszeit wird auf der Rechnung nötigenfalls in diesen drei Kategorien ausgewiesen.

§4 Pauschaler Rechnungsbetrag

Der AG und SCHRADER können können abweichend zu §3 einen pauschalen Rechnungsbetrag, wahlweise inklusive oder zusätzlich geleisteter Fahrzeit, vereinbaren. Eine solche Vereinbarung kann nur schriftlich, und durch einen der beiden Geschäftsührer seitens SCHRADER, vereinbart werden, siehe ggf. Schrader-AGBs.

§5 Auftragspauschale

Für Porto- und Telefonkosten wird eine Auftragspauschale von 5 EUR erhoben. Diese wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.

Hannover, Wolfsburg, Braunschweig, Salzgitter in Süd-Ost-Niedersachsen